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BVerwG, 24.06.1960 - VII C 211.59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- LVG Köln, 22.06.1959 - 4 K 142/58
- BVerwG, 24.06.1960 - VII C 211.59
Papierfundstellen
- BB 1960, 916
- DÖV 1961, 426
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 21.03.1958 - VII C 6.57
Auszug aus BVerwG, 24.06.1960 - VII C 211.59
Der Senat hat bereits ausgesprochen, daß eine an Recht und Gesetz gebundene Verwaltung in Sinne des Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes für geldliche Zuwendungen an Private nicht unter allen Umständen der gesetzlichen Grundlage bedürfe (BVerwGE 6, 282 [287]). - BVerwG, 08.03.1956 - I C 106.55
Streitigkeit mit der Einfuhrstelle und Vorratsstelle der BRD über den …
Auszug aus BVerwG, 24.06.1960 - VII C 211.59
Der Anspruch auf Gewährung eines Förderungsbeitrages gehört zu den öffentlich-rechtlichen Leistungen des Staates, über dessen Bestehen oder Nichtbestehen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 3, 205; 6, 244) [BVerwG 07.03.1958 - IV C 181/57]von den Verwaltungsgerichten zu entscheiden ist. - BVerwG, 07.03.1958 - VII C 8.57
Auszug aus BVerwG, 24.06.1960 - VII C 211.59
Der Anspruch auf Gewährung eines Förderungsbeitrages gehört zu den öffentlich-rechtlichen Leistungen des Staates, über dessen Bestehen oder Nichtbestehen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 3, 205; 6, 244) [BVerwG 07.03.1958 - IV C 181/57]von den Verwaltungsgerichten zu entscheiden ist. - BVerwG, 07.03.1958 - IV C 181.57
Auszug aus BVerwG, 24.06.1960 - VII C 211.59
Der Anspruch auf Gewährung eines Förderungsbeitrages gehört zu den öffentlich-rechtlichen Leistungen des Staates, über dessen Bestehen oder Nichtbestehen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 3, 205; 6, 244) [BVerwG 07.03.1958 - IV C 181/57]von den Verwaltungsgerichten zu entscheiden ist.